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	<title>Zaun und Gartenzaun &#187; Zaunhöhe</title>
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	<description>Alles rund rund um Zäune und Gartenzäune</description>
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		<title>Die Zaun &#8211; Höhe richtet sich nach dem Zweck</title>
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		<pubDate>Fri, 19 Feb 2010 10:03:29 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Einen Zaun zu errichten ist eine wichtige Entscheidung, der einige Überlegungen zugrunde liegen sollten. Schließlich ist der Zaun der erste Eindruck den man von einem Grundstück hat, so etwas wie eine Visitenkarte. Um sich zu überlegen, wie der Zaun beschaffen sein sollte, müssen einige Voraussetzungen geklärt werden. Die erste Frage ist natürlich, welchem Zweck der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Einen Zaun zu errichten ist eine wichtige Entscheidung, der einige Überlegungen zugrunde liegen sollten. Schließlich ist der Zaun der erste Eindruck den man von einem Grundstück hat, so etwas wie eine Visitenkarte. <span id="more-222"></span></p>
<p>Um sich zu überlegen, wie der Zaun beschaffen sein sollte, müssen einige Voraussetzungen geklärt werden. Die erste Frage ist natürlich, welchem Zweck der Zaun dienen sollte. Schließlich kann dieser ganz unterschiedlich sein. Als Einfriedung eines Grundstücks, um Eindringlinge abzuhalten oder die eigenen Kinder und Tiere vor dem Straßenverkehr zu beschützen.   Auch Sichtschutz kann ein wichtiger Grund für das Errichten eines Zaunes sein. Einerseits schützt ein Zaun vor den Blicken von Passanten und schafft Privatsphäre rund um Haus und Grundstück, andererseits kann der Zaun auch die schönere Ansicht bieten, wenn  der Blick sonst  vielleicht auf parkende Autos oder Nachbars Komposthaufen fallen würde. Oft wird ein Zaun aber einfach aus ästhetischem Selbstzweck oder als Teil der Gestaltung des Gartens errichtet.<br />
Je nachdem, welche Aufgabe bei der Umzäunung im Vordergrund steht, fällt auch die Wahl von Art, Höhe und Material des Zaunes aus. Wer einen natürlichen Zaun bevorzugt und eine Weile darauf warten kann, dass der Sichtschutz wirksam wird, pflanzt eine Hecke. Diese muss allerdings dann regelmäßig gepflegt und geschnitten werden.</p>
<p>Wer einfach nur die Grenzen des Grundstücks markieren möchte und verhindern will, dass Autos darauf fahren oder fremde Hunde eindringen, sich aber eine Aussicht auf die Umgebung erhalten möchte, kann einfach eine niedrige Mauer errichten. Ein Zaun in Knie-Höhe genügt meist schon, um ungewünschte Besucher abzuhalten.  Ein gängiges Maß für Hecken und Holzzäune um den Vorgarten herum ist 1,20 m. Grundsätzlich sollte man sich entscheiden, ob der Zaun leicht zu überblicken sein soll, oder völligen Sichtschutz bieten muss. Zäune, die genau in Augenhöhe enden, wie es bei Höhen zwischen 1,60 und 1,70 der Fall ist, werden meist als unangenehm empfunden.</p>
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		<title>Bei Grundstücksbegrenzungen ist die Gesamthöhe ausschlaggebend</title>
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		<pubDate>Thu, 09 Oct 2008 08:24:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>onmeco</dc:creator>
				<category><![CDATA[Zaun]]></category>
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		<description><![CDATA[Plant man, sein Grundstück durch die Errichtung einer Mauer oder eines Zauns oder sogar beides zu begrenzen, so ist immer äußerste Vorsicht im Hinblick auf die Gesamthöhe des Konstruktes geboten, wie das Urteil in einem Baurechtsstreits im Schweizer Kanton Bern deutlich zeigte. Hier erneuerte ein Bauherr seinen Begrenzungszaun, der sich auf einer Mauer befand. Der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Plant man, sein Grundstück durch die Errichtung einer Mauer oder eines Zauns oder sogar beides zu begrenzen, so ist immer äußerste Vorsicht im Hinblick auf die Gesamthöhe des Konstruktes geboten, wie das Urteil in einem Baurechtsstreits im Schweizer Kanton Bern deutlich zeigte. Hier erneuerte ein Bauherr seinen Begrenzungszaun, der sich auf einer Mauer befand.<br />
<span id="more-32"></span></p>
<p>Der neue Zaun war nunmehr etwa 20 Zentimeter höher als das Vorgängermodell, was wiederum zum Anlass genommen wurde, den Herrn zu einer nachträglichen Baugenehmigung aufzufordern. Diese wurde ihm zwar erteilt, gleichzeitig ihm jedoch Kosten in Höhe von 640 Franken auferlegt. Da der Zaun selbst nur 1,05 m hoch war und im Kanton Bern Zäune erst ab einer Höhe von 1,20 m bewilligungspflichtig sind, zog der Bauherr vor Gericht und gewann in der ersten Instanz. Auf Beschwerde der Gemeinde hin, landete der Fall vor dem Verwaltungsgericht und dieses musste nun darüber entscheiden. </p>
<p>Die Hauptfrage war dabei, ob nur der Zaun als solches gemessen werden darf, oder ob das Maß der Mauer, auf welcher er errichtet wurde, mit hinzu gezogen werden muss, obwohl diese nicht erneuert wurde. Das Urteil des Gerichts war eindeutig: Relevant ist die Gesamthöhe der Konstruktion und somit muss eine Vermessung ab Straßenhöhe erfolgen. Da die Mauer mitsamt dem Zaun an manchen Stellen eine Höhe von 3,25 m erreichte, handelte es sich laut dem Verwaltungsgericht also um eine bauliche Veränderung, die von der zuständigen Baubehörde genehmigt werden muss. Somit ist auch die erhobene Gebühr zulässig. Ob dabei 640 Franken eine Unverhältnismäßigkeit darstellten, darüber wollte das Verwaltungsgericht nicht entscheiden und gab diese Frage an die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion in Bern weiter.</p>
<p>Allein aufgrund der angefallenen Gerichtskosten von etwa 2000 Franken hat sich dieser Rechtsstreit jedoch in keinem Fall gelohnt und die Einhaltung der Maximalhöhe kann nur dringend empfohlen werden.</p>
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