Wer ist für den Zaun auf der Grundstücksgrenze zuständig?
Dienstag, 26. August 2008Diese Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten und sollte auch nicht lapidar betrachtet werden. Ganz allgemein wird das in der Regel eigentlich einfach gehandhabt. Man spricht hier davon, dass der Pächter selber für die linke Seite seines Gartens mit der Einfriedung durch einen Zaun zuständig ist. Sicherlich kann das auch generell individuell geregelt werden und so wird es dann sicherlich auch in den einzelnen Anlagen gehandhabt.
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